EVENT SAFETY | BESUCHERSICHERHEIT
Wen der Notfall eintrift is es meistens schon zu Spät um darüber nachzudenken was jetzt gemacht weden soll
Sichere und anspruchsvolle Inszenierungen auf Top Niveau.
NOTFALLMANAGEMENT
EVENT SAFETY BESUCHERSICHERHeiT
Das Thema Veranstaltungssicherheit und Besuchersicherheit ist nicht erst seit der Loveparade Tragödie von großer Tragweite. Dennoch wurde dadurch erst recht klar, dass bei “Groß” Veranstaltungen eine konsequente und fachlich fundierte Planung, im Notfall Menschenleben rettet. Wir bieten Ihnen eine Fachplanung zu Ihrer Veranstaltung und erstellen bei Bedarf ein Sicherheitskonzept.

Für wen ist unser Service?
Wir beraten öffentliche Behörden, Veranstalter, Event Agenturen, Betreiber von Versammlungsstätten, Vereine, Industrie und Privatkunden
BESUCHERSICHERHEIT
ERSTELLUNG EINES SICHERHEITSKONZEPTES
Als unabhängiger Partner und Fachplaner für Besuchersicherheit (TH) können wir Ihnen eine sicherheitstechnische Beratung und Betreuung Ihrer Veranstaltung anbieten.
Als erstes klären wir mit Ihnen den Planungsumfang der zu benötigten Unterlagen und beurteilen die rechtlichen Grundlagen. Danach gehen wir über zur Vorplanung um ein genehmigungsfähiges Sicherheitskonzept einreichen zu können.
Sobald die Vorplanungen abgeschlossen, und der Erste Entwurf des Sicherheitskonzeptes steht, unterstützen wir Sie bei Bedarf im Genehmigungsverfahren und bei Behördengesprächen. Wir empfehlen, frühzeitig, die zuständigen Stellen mit in die Planung einzubeziehen, um schnell und sicher Einvernehmen mit allen relevanten Institutionen wie z.B. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Ordnungsämter, etc. zu erlangen. Dann ist der Weg zum finalen Sicherheitskonzept schnell zu erreichen.


Veranstaltungssicherheit
AUSFÜHRUNG DES SICHERHEITSKONZEPTES
Als Teil des Sicherheitskonzeptes bzw. optionaler Bestandteil können weitere Planungen, sinnvoll sein, und von uns erstellt werden.
Da ein fachlich fundiertes Sicherheitskonzept zur Besuchersicherheit nur die halbe Miete ist um Ihre Veranstaltung sicher durchzuführen, können Sie auch am Tag der Veranstaltung unseren Service in Anspruch nehmen.
Rechtliche Grundlagen zu einem Sicherheitskonzept
Immer wieder werden wir gefragt ab wann tatsächlich ein Sicherheitskonzept benötigt wird. Andere Stimmen beharren auf die magische Zahl von 5000 Besucherm Dabei steht im ersten Absatz von §43 VStättVO ganz (Versammlungsstättenverordnung)
ganz klar das es um die Art der Veranstaltung geht. Also wenn mögliche Gefahren nicht auszuschließen sind. Wir empfehlen dringend sich im Vorfeld einer Veranstaltung Gedanken über mögliche Risiken und deren Folgen zu machen. Da ist schon
der erste Schritt zu einer sicheren Veranstaltung.
§ 43 Versammlungsstättenverordnung – VStättVO (BW)
Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst
(1) Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten.
(2) Für Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen hat der Betreiber im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden, erforderlichenfalls unter beratender Zuziehung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, ein Sicherheitskonzept aufzustellen. Im Sicherheitskonzept sind die Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden sowie die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen festzulegen.

COVID19
ERSTELLUNG EINES HYGIENEKONZEPTES
Laut den aktuellen Corona Verordnungen der einzelnen Bundesländern ist ein Hygiene Konzept in den meisten Fällen zwingend vorgeschrieben. Nur so lässt sich eine „wirtschaftliche“ Veranstaltung durchführen. Wir als Meister für Veranstaltungstechnik, Fachplaner für Besuchersicherheit und jetzt auch Hygienebeauftragter für Club, Messe und Event helfen Ihnen gerne solch ein Konzept zu erstellen und im laufenden Betrieb zu kontrollieren.
Wir bieten Ihnen einen, gezielt zur Eindämmung der Corona Pandemie, passenden Hygieneplan unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen. Mit einer passenden Gefährdungsbeurteilung und speziellen Hygienemaßnahmen für Ihren Veranstaltungsbetrieb sind sie bestens gerüstet. Sprechen Sie uns an. Wir helfen gerne!



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